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Steuererklärung

Steuererklärung 2025: Was Unternehmer in Augsburg wissen müssen

BM Wirtschaftskanzlei

Die wichtigsten Fristen für 2025 auf einen Blick

Für das Steuerjahr 2024 gelten folgende Abgabefristen:

  • Ohne Steuerberater: 31. Juli 2025 (verlängerte Frist seit der Pandemie-Regelung)
  • Mit Steuerberater: 30. April 2026
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung: Monatlich bis zum 10. des Folgemonats (mit Dauerfristverlängerung bis zum 10. des übernächsten Monats)

Wer diese Fristen versäumt, riskiert Verspätungszuschläge. Diese betragen mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat der Verspätung – und können bei höheren Steuerschulden schnell in die Hunderte gehen.

Pflichten für Selbstständige und Unternehmer

Als Unternehmer in Augsburg sind Sie in der Regel zur Abgabe folgender Erklärungen verpflichtet:

Einkommensteuer: Pflicht für alle Selbstständigen und Gesellschafter von Personengesellschaften. Hier werden alle Einkünfte zusammengeführt – auch Mieteinnahmen oder Kapitalerträge.

Umsatzsteuer-Jahreserklärung: Auch wenn Sie monatlich oder quartalsweise Voranmeldungen abgeben, ist die Jahreserklärung zusätzlich erforderlich.

Gewerbesteuer: Betrifft alle Gewerbetreibenden. Die Gewerbesteuer wird über § 35 EStG pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet — allerdings nur bis zum 4-fachen des Gewerbesteuer-Messbetrags. In Augsburg liegt der Hebesatz seit 2016 bei 470 Prozent, in Diedorf bei 310 Prozent, in anderen umliegenden Gemeinden (Stadtbergen, Neusäß, Bobingen) zwischen 340 und 350 Prozent.

Körperschaftsteuer: Relevant für GmbHs und UGs. Hier gilt ein einheitlicher Satz von 15 Prozent plus Solidaritätszuschlag.

Vier Tipps für eine reibungslose Steuererklärung

1. Belege digital erfassen – das ganze Jahr über

Wer erst im Frühjahr anfängt, Belege zu sortieren, verliert wertvolle Zeit. Digitale Buchhaltungslösungen wie DATEV Unternehmen online oder lexoffice ermöglichen die laufende Belegerfassung per App. Bei der BM Wirtschaftskanzlei setzen wir auf DATEV-basierte Prozesse, die eine nahtlose Zusammenarbeit zwischen Ihnen und der Steuerkanzlei Bajc & Kollegen ermöglichen.

2. Investitionsabzugsbetrag nutzen

Planen Sie größere Anschaffungen? Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG können Sie bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten bereits vorab gewinnmindernd abziehen. Das senkt Ihre aktuelle Steuerlast erheblich.

3. Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer — beide Wege richtig nutzen

Die Homeoffice-Pauschale beträgt 2025 genau 6 Euro pro Tag, maximal 210 Euro im Jahr (entspricht 35 Tagen). Sie setzt keinen separaten Raum voraus — ein Küchentisch reicht.

Die Arbeitszimmer-Jahrespauschale von 1.260 Euro ist eine andere Regelung: Sie gilt nur, wenn Sie ein abschließbares, fast ausschließlich beruflich genutztes Arbeitszimmer haben und kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, sind die tatsächlichen Kosten sogar unbegrenzt absetzbar.

4. Vorauszahlungen prüfen lassen

Zu hohe Vorauszahlungen binden unnötig Liquidität. Ein Antrag auf Herabsetzung beim Finanzamt kann sich lohnen, wenn Ihr Gewinn geringer ausfällt als im Vorjahr. Ihr Steuerberater kann hier unkompliziert unterstützen.

Fazit: Frühzeitig planen zahlt sich aus

Die Steuererklärung muss kein Stressfaktor sein. Wer frühzeitig plant, digitale Prozesse nutzt und einen erfahrenen Partner an der Seite hat, spart nicht nur Nerven, sondern auch bares Geld. Bei Fragen zur Steuererklärung 2025 stehen wir Ihnen gerne in einem kostenlosen Erstgespräch zur Verfügung.